Sowohl der Bund als auch einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg etc.) stellen bei Vorliegen bestimmter individueller Voraussetzungen Prämienschecks aus, die u. a. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Ob die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, überprüfen die örtlichen Bildungsberatungsstellen. Die örtlich zuständige Stelle erfahren Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 2623000 oder unter der Web-Adresse www.bildungspraemie.info.
Ist die Prüfung der Voraussetzungen positiv verlaufen, erhalten Sie einen Prämienscheck, der Ihnen in den meisten Fällen die Übernahme von 50 % der Studiengebühren, höchstens aber 500,- € garantiert. Durch das Förderprogramm des Bundes werden zurzeit nur noch Angebote gefördert, deren Gesamtpreis die Summe von 1000,- € nicht übersteigt. Das hat zur Folge, dass durch dieses Programm Impulse-Lehrgänge, die länger als 12 Monate dauern, nicht gefördert werden. Es lohnt sich aber immer, bei der Bildungsberatungsstelle nachzufragen, ob es aktuelle Länderprogramme gibt, die auch Ausbildungen fördern, die teurer sind.
Prämienschecks können Sie bei Impulse e.V. für den Lehrgang einlösen, der auf dem Scheck genannt ist, allerdings ist hierzu noch Folgendes zu beachten:
1. Das Ausstellungsdatum des Schecks muss auf jeden Fall vor dem Termin der Studienanmeldung liegen (zunächst Scheck erhalten, dann anmelden).
2. Der Scheck kann nur angenommen werden, wenn er gemeinsam mit der Studienanmeldung und im Original eingeht und wenn die auf dem Scheck vermerkte Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.
3. Bei den Schecks muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung ein Eigenanteil in Höhe des Gutscheinwertes erbracht werden (d. h. in dieser Zeit fallen monatliche Studiengebührenzahlungen von bis zu 100,- € an), bei der Bildungsprämie des Bundes muss die Zahlung des Eigenanteils von den Studierenden zusätzlich schriftlich bestätigt werden (ein entsprechender Vordruck wird nach Zahlung des Eigenanteils von Impulse e.V. automatisch versandt).
4. Durch die Scheckeinreichung verringert sich die Dauer der monatlichen Zahlungen entsprechend dem Wert des Schecks.