Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Fernlehrgänge von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) überprüft und zugelassen werden. Die staatliche Überprüfung bezieht sich sowohl darauf, ob das angebotene Lehrgangsziel mit dem Lehrgang erreicht werden kann, als auch darauf, ob die Vertragsgestaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen – so genannte Hobby-Lehrgänge.
Solche Lehrgänge werden keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen, sie müssen aber der ZfU angezeigt werden. Gleichzeitig sind die Anbieter verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich jeweils um einen Hobby-Lehrgang handelt.
Wie können Sie nun unterscheiden, ob Ihnen ein staatlich zugelassener Lehrgang oder ein Hobby-Lehrgang angeboten wird?