Staatlich anerkannt oder staatlich zugelassen? Wir erläutern den Unterschied!
Verfasst von am 31. Mai 2019
Immer wieder werden wir in Beratungsgesprächen gefragt, ob unsere Aus- und Weiterbildungen staatlich anerkannt sind.
Dazu folgende Erläuterungen: Staatlich anerkannt sind zunächst die etwa 330 typischen Ausbildungs-/Lehrberufe, in denen die Ausbildung in Betrieben oder Verwaltungen bei gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule erfolgt. Diese Ausbildungen sind von den zuständigen Bundesministerien aufgrund der Regelungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung anerkannt. Neben diesen Berufsbildern gibt es staatlich geregelte Ausbildungen an Berufsfachschulen, hier basieren die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen meist auf Regelungen von Bundesländern. Hinzu treten Hochschulabschlüsse, soweit die Prüfungen vor staatlichen Prüfungsämtern abgelegt werden (Staatsexamen).
Außer diesen Berufen gibt es eine große Zahl weiterer Berufe ohne staatliche Ausbildungs- und Prüfungsregelungen. Hierzu zählen auch viele Berufe im Gesundheits-, speziell im Präventionsbereich, die sich aus unterschiedlichen Gründen als Ausbildungs-/ Lehrberufe nicht eignen.
Wenn für solche Berufe mit Hilfe von Fernunterrichtsangeboten aus- oder weitergebildet wird, müssen die entsprechenden Lehrgänge als berufsbildende Lehrgänge von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sein (staatliche Zulassung). Diese Zulassung stellt unter anderem sicher, dass nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Lehrgangs eine Berufstätigkeit im entsprechendem Berufsfeld möglich ist.
Alle Impulse-Lehrgänge sind natürlich staatlich zugelassen.