Anerkennung durch staatliche Zulassung
Was viele Fernstudenten nicht wissen: Jeder Fernlehrgang, mit Ausnahme der Hobby-Lehrgänge welche ausschließlich der privaten Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, benötigt eine Zulassung durch die ZFU.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln ist für die Aus- und Weiterbildungsinstitute der Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet unter anderem über die Zulassung von Fernlehrgängen und überprüft regelmäßig das Fortbestehen der Zulassungsvoraussetzungen.Alle Lehrgänge von Impulse e.V. sind ausnahmslos durch unabhängige Gutachter/innen überprüft und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. Ohne eine Zulassung dürfen Fernlehrgänge im Sinne des Gesetzes nicht vertrieben oder beworben werden.