In § 6 des Mediationsgesetzes wird bestimmt, dass der Bundesminister der Justiz eine Rechtsverordnung erlassen kann, die die Aus- und Fortbildung „zertifizierter Mediatoren“ regelt. Ein erster Entwurf einer solchen Rechtsverordnung liegt seit Januar 2014 vor, auch hier deckt die Impulse-Ausbildung die gestellten Anforderungen ab. Wann bzw. ob überhaupt eine solche Verordnung letztendlich erlassen wird, ist zurzeit jedoch unklar.
Konsequenz ist das Vorliegen eines Gesetzes, welches ein grobes Raster für die zu vermittelnden Fähigkeiten und Kenntnisse einer Mediatorin/eines Mediators enthält, sowie das Fehlen einer Rechtsverordnung, die die Aus- und Fortbildung „zertifizierter Mediatoren“ regelt. Rechtlich gesehen gibt es deshalb derzeit noch keine „zertifizierten Mediatoren“ im Sinne des Mediationsgesetzes. Umso bedeutender sind Impulse-Abschlusszeugnis und -Zertifikat, welche Sie nach erfolgreichem Abschluss der Impulse-Ausbildung erhalten. Diese listen die genauen Kenntnisse und Fähigkeiten auf, die Sie während Ihrer Ausbildung bei Impulse e.V. erwerben und welche auch im Mediationsgesetz aufgeführt sind.
Wenn Sie sich für die Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator interessieren, senden wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich Studienbriefauszüge zu. Wenden Sie sich dazu gerne an unsere Studienberatung.
Hier finden Sie einen Blog-Beitrag vom 24.01.2017 zu den aktuellen Entwicklungen des Mediationsgesetzes.