Gemäß § 1 Fernunterrichtsschutzgesetz ist Fernunterricht „die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“
Das Gesetz geht also davon aus, dass die räumliche Trennung zwischen Lernenden und Lehrenden mittels Präsenzseminaren auch bei Fernstudiengängen aufgehoben werden kann. Dies macht vor allem bei Aus- und Weiterbildungen Sinn, die im sozialen, psychologischen oder pädagogischen Bereich angesiedelt sind oder bei denen auch praktische Fähigkeiten vermittelt werden sollen.
Für die Schule für freie Gesundheitsberufe sind die in diesem Zusammenhang stehenden Präsenzseminare ein wichtiger Bestandteil der Ausbildungen. Entsprechend finden sich in fast allen von uns angebotenen Fernlehrgängen verpflichtende Präsenzphasen, in denen die notwendigen praktischen Fähigkeiten und die jeweils erforderlichen sozialen Kompetenzen vermittelt werden.
Natürlich sind die Teilnahmekosten für diese Seminare stets in den jeweiligen Studiengebühren enthalten. Wenn Sie die Preise für Fernlehrgänge vergleichen, sollten Sie deshalb auch den Umfang der angebotenen Präsenzphasen sowie die Frage, ob hierfür Zusatzkosten entstehen, in Ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Weitere Informationen zu unseren Präsenzphasen sowie den Seminarzeiten, -orten und -inhalten finden Sie hier.