Mit der Impulse-Ausbildung zur Seniorenberater/in in der Altenbetreuung tätig sein

Verfasst von am 19. Juni 2015

Seit dem 01.06.2015 können Impulse-Absolvent/inn/en nach Abschluss des Lehrgangs “Seniorenbetreuer/in (Altenbetreuung)” und unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein Zertifikat von Impulse e.V. erhalten, das sie nach § 43b SGB XI befähigt, in einer Pflegeeinrichtung als zusätzliche Betreuungskraft zu arbeiten.

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) haben Pflegeheime die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Betreuungskräfte als Unterstützung des bereits vorhandenen Personals einzustellen. Aufgabe dieser Betreuungskräfte ist es, Pflegebedürftige in Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten, wie Spaziergängen, Bewegungsübungen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw., zu begleiten und zu unterstützen.

 

Die Umsetzung reglementiert die Richtlinie des GKV Spitzenverbandes zu Qualifikation und Aufgaben der Betreuungskräfte. Demnach müssen Impulse-Absolvent/inn/en zur Aushändigung des zusätzlichen Zertifikats folgende Qualifizierungen erfüllen:

  1. Orientierungspraktikum
    Die Teilnehmer/innen müssen ein 40-stündiges Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim nachweisen können. Empfehlenswert ist hier, dieses vor dem Lehrgangsstart zu absolvieren – der Nachweis darüber muss jedoch erst bis zum Ende der Impulse-Ausbildung erbracht werden.
  2. Qualifizierungsmaßnahmen
    Darüber hinaus müssen die Teilnehmer/innen nachweisen können, sich im Rahmen von 160 Stunden im Bereich der Altenbetreuung qualifiziert zu haben. Die Lernzeit in der Qualifizierungsmaßnahme gemäß der Betreuungskräfte-RI des GKV-Spitzenverbandes umfasst bei der Impulse-Ausbildung sogar 200 Stunden, so dass diese Anforderung durch den Lehrgang „Seniorenberater/in (Altenbetreuung)“ im erhöhten Maße erfüllt ist.

 

Neben diesem Wissen im Bereich der Altenbetreuung müssen die Teilnehmer/innen zudem unter Anleitung von Fachkräften ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim absolvieren, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist ebenfalls Voraussetzung.

 

Um am Ende der Impulse-Ausbildung das zusätzliche Zertifikat als „Betreuungskraft gemäß § 43b SGB XI“ zu erhalten, müssen Teilnehmer/innen somit folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • – Erfolgreicher Abschluss des Impulse-Lehrgangs „Seniorenberater/in (Altenbetreuung)“, d.h. Erhalt des Impulse-Zeugnisses und -Zertifikat
  • – Vorliegen der Bescheinigungen: Orientierungspraktikum, Erste-Hilfe-Kurs und Betreuungspraktikum

 

 

Ausführliche Informationen zum Lehrgang „Seniorenberater/in (Altenbetreuung)” finden Sie hier. Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne unsere Studierendenberatung zur Verfügung.

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